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Allgemeinverfügung zur Durchsetzung eines Betretungs- und Aufenthaltsverbotes zum Schutz behördlicher Maßnahmen zur Sicherstellung freilaufender Rinder in der Gemeinde Gleichen

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Die Gemeinde Gleichen erlässt aufgrund der §§ 1, 2, 17 Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) vom 19.01.2005 (Nds. GVBl. 2005, 9), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 22.09.2022 (Nds. GVBl. S. 589) zwei Allgemeinverfügungen:

Ein bestimmtes Gebiet bei Ischenrode wird für die Zeit vom 30.11.2023, 00:00 Uhr bis zum 31.12.2023, 24:00 Uhr zum Sperrgebiet erklärt.

Bitte informieren Sie sich auf der Homepage der Gemeinde Gleichen in der Rubrik Aktuelles unter Amtliche Bekanntmachungen, welche Gebiete genau vom Betretungs- und Aufenthaltsverbot betroffen sind, um die in den Allgemeinverfügungen bezeichneten Mittel zu vermeiden.

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