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Fristen zum Führerscheintausch

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Das Einwohnermeldeamt weist hiermit auf die am 19.01.2026 ablaufende Frist zum Tausch der Kartenführerscheine ohne eingetragenes Ablaufdatum für
die Ausstellungsjahre 1999 bis 2001 hin.

Nach diesem Stichtag sind nicht umgetauschte Kartenführerscheine ungültig und es drohen Bußgelder.

Dieses gilt auch für noch nicht umgetauschte Papierführerscheine (grau oder rosa) älterer Geburtsjahrgänge.

Ausnahme:   Führerscheininhaber der Geburtsjahrgänge vor 1953. Hier ist der Stichtag für
den Umtausch erst der 19.01.2033.

Nachfolgend die Umtauschfristen:

Ausstellungsjahr Stichtag des Umtauschs
1999 – 2001 19.01.2026
2002 – 2004 19.01.2027
2005 – 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 – 18.01.2013 19.01.2033

 Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Lichtbild im Papierformat
  • alter Führerschein
  • Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn der Führerschein nicht vom Landkreis Göttingen (bzw. Altkreis Osterode) ausgestellt wurde

Der Führerscheinantrag kann im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Gleichen ausgefüllt bzw. abgegeben werden. Die Gebühr beträgt 26,50 € (bei Abholung des neuen Karten-führerscheins im Rathaus der Gemeinde).

Das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Gleichen bittet daher die Betroffenen, zur Vermeidung längerer Bearbeitungszeiten, die entsprechenden Anträge zeitnah zu stellen.

Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Döring und Frau Sander im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Gleichen unter den Telefonnummern 0 55 92/ 501-36 bzw. 501-37 gern zur Verfügung.            

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