Fristen zum Führerscheintausch
Das Einwohnermeldeamt weist hiermit auf die am 19.01.2026 ablaufende Frist zum Tausch der Kartenführerscheine ohne eingetragenes Ablaufdatum für
die Ausstellungsjahre 1999 bis 2001 hin.
Nach diesem Stichtag sind nicht umgetauschte Kartenführerscheine ungültig und es drohen Bußgelder.
Dieses gilt auch für noch nicht umgetauschte Papierführerscheine (grau oder rosa) älterer Geburtsjahrgänge.
Ausnahme: Führerscheininhaber der Geburtsjahrgänge vor 1953. Hier ist der Stichtag für
den Umtausch erst der 19.01.2033.
Nachfolgend die Umtauschfristen:
Ausstellungsjahr | Stichtag des Umtauschs |
1999 – 2001 | 19.01.2026 |
2002 – 2004 | 19.01.2027 |
2005 – 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 – 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Lichtbild im Papierformat
- alter Führerschein
- Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn der Führerschein nicht vom Landkreis Göttingen (bzw. Altkreis Osterode) ausgestellt wurde
Der Führerscheinantrag kann im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Gleichen ausgefüllt bzw. abgegeben werden. Die Gebühr beträgt 26,50 € (bei Abholung des neuen Karten-führerscheins im Rathaus der Gemeinde).
Das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Gleichen bittet daher die Betroffenen, zur Vermeidung längerer Bearbeitungszeiten, die entsprechenden Anträge zeitnah zu stellen.
Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Döring und Frau Sander im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Gleichen unter den Telefonnummern 0 55 92/ 501-36 bzw. 501-37 gern zur Verfügung.