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Wichtige Informationen für Hundehalterinnen und Hundehalter!

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Laut dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) haben alle Hundehalterinnen und Hundehaltern die nachfolgenden Verpflichtungen zu erfüllen:

  • 3 NHundG – Sachkundenachweis („Hundeführerschein“) – nicht erforderlich, wenn innerhalb der letzten 10 Jahren für mindestens zwei Jahre ein Hund gehalten wurde
  • 4 NHundG – elektronische Kennzeichnung (Transponder)
  • 5 NHundG – Haftpflichtversicherung für den Hund
  • 6 NHundG – Registrierung im Zentralen Hunderegister Niedersachsen
  • Anmeldung bei der Gemeinde Gleichen für Hundesteuer

Das Register dient der Identifizierung eines Hundes, der Ermittlung der Hundehalterin oder des Hundehalters und der Gewinnung von Erkenntnissen über die Gefährlichkeit von Hunden in Abhängigkeit von Rasse, Geschlecht und Alter.

Überprüfung in der Gemeinde Gleichen

Für die in der Gemeinde Gleichen vorhandenen Hunde steht eine Überprüfung an. Hierbei werden auch die Anmeldungen für die Hundesteuer und die Daten im Hunderegister Niedersachsen auf Vollständigkeit überprüft. Die Überprüfung der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben und die Anmeldung zur Hundesteuer werden voraussichtlich ab Juni 2025 beginnen.

Vorsorglich möchten wir darauf hinweisen, dass alle Hunde im Hunderegister Niedersachsen registriert und bei der Hundesteuer angemeldet sein müssen. Nicht erfolgte oder nicht vollständig Angaben sind eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 18 NHundG mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann.

Sollte Sie bisher noch keine Registrierung vorgenommen haben, holen Sie dieses bitte unverzüglich nach. Die Anmeldung im Hunderegister können Sie wie folgt erledigen:

Internet: https://www.hunderegister-nds.de
Telefon: 0441 / 390 10 400
Vordruck: Homepage Gemeinde Gleichen www.gleichen.de

Im Zuge der Überprüfung können auch Sachkundennachweis, Haftpflichtversicherung und ein Nachweis über die elektronische Kennzeichnung von Ihnen angefordert werden.

Hundesteuer

Sollte Ihr Hund noch nicht bei der Gemeinde Gleichen angemeldet sein (Hundesteuer), holen Sie dieses bitte unverzüglich nach. Bei einer Anmeldung verwenden Sie bitte das Formular auf der Homepage der Gemeinde Gleichen www.gleichen.de oder melden Sie sich telefonisch unter 05592 / 501 – 23.

Wir bitten Sie noch vor der Überprüfung Ihre Angaben im Hunderegister Niedersachsen und bei der Gemeinde Gleichen (Hundesteueranmeldung) auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und ggf. die Anmeldung jetzt nachzuholen.

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