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Information zu Feuerwerk an Silvester

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Das Verbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Seniorenheimen sowie Fachwerkhäusern ist verboten. Ein Mindestabstand von 200 m ist einzuhalten. Besondere Rücksichtnahme ist in der Nähe von Gewerbegebieten, in denen gefährliche Stoffe lagern können, Tankstellen und Tierheimen geboten.

Wer knallt, haftet für entstandene Schäden und muss danach den entstandenen Müll entsorgen.

Außerdem ist es in Niedersachsen verboten, die im Handel als „Himmelslaternen“ vertriebenen unbemannten Heißluftballone aufsteigen zu lassen, bei denen die Luft mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird.

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