Skip to content Skip to main navigation Skip to footer

Rückschnitt von Büschen und Bäumen im öffentlichen Verkehrsraum

Logo Gleichen

Gemäß § 3 Absatz 3 der Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz der öffentlichen Sicherheit in der Gemeinde Gleichen vom 24.05.2022 sind über die Grundstücksgrenze hinausragende Zweige von Bäumen und Sträuchern über Gehwegen und Parkflächen bis zu einer Höhe von 2,50 m und über Fahrbahnen bis zu einer Höhe von 4,50 m zu beseitigen. Trockene Äste sind vollständig zu entfernen.

Aus Gründen der Verkehrssicherheit und in Ihrem eigenen Interesse, als Schutz vor eventuellen Regressansprüchen im Schadenfall, bitten wir Sie, den in den Verkehrsraum hineinragenden Bewuchs zu entfernen.

Es wird um Beachtung der Regelungen gebeten.

Für Rückfragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne unter den

Rufnummern 05592/501-31 und 33 zur Verfügung.

Zurück zum Anfang